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   BVerwG, 27.04.1994 - 1 D 63.93   

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BVerwG, 27.04.1994 - 1 D 63.93 (https://dejure.org/1994,9666)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1994 - 1 D 63.93 (https://dejure.org/1994,9666)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1994 - 1 D 63.93 (https://dejure.org/1994,9666)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gleichsetzung des disziplinaren Gewichts des Zugriffs auf dienstlich zugängliche Gelder mit der Aneignung amtlich anvertrauter Gelder - Entfernung des Beamten aus dem Dienst bei Vorliegen eines schweren innerdienstlichen Dienstvergehens - Vorliegen einer ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 69.91

    Schuldfähigkeit - Bulemie - Beschaffungskriminalität

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1994 - 1 D 63.93
    Die gleichwohl mögliche Annahme verminderter Schuldfähigkeit hätte im Hinblick auf die Verletzung leicht einsehbarer Kernpflichten keinen Einfluß auf das disziplinare Gewicht des Dienstvergehens (stRspr, z.B. Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - ).
  • BVerwG, 10.06.1993 - 1 D 63.92

    Disziplinarverfahren gegen eine Posthauptschaffnerin wegen der Entwendung von

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1994 - 1 D 63.93
    Dabei ist wesentlich, daß es sich bei einem solchen Schock regelmäßig um einen vorübergehenden Zustand handelt (vgl. z.B. Urteil vom 10. Juni 1993 - BVerwG 1 D 63.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 06.10.1993 - 1 D 65.92

    Anforderungen an das Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage - Zurückweisung

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1994 - 1 D 63.93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats wird der Zugriff auf dienstlich zugängliche Gelder in seinem disziplinaren Gewicht der Aneignung amtlich anvertrauten Geldes gleichgesetzt (vgl. z.B. Urteil vom 6. Oktober 1993 - BVerwG 1 D 65.92 - s. auch Urteil vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 69.83 - m.w.N.).
  • BVerwG, 19.10.1993 - 1 D 9.93

    Milderungsgrund einer besonderen Versuchungssituation - Fehlen des Pakets im

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1994 - 1 D 63.93
    Betracht, wenn ein Beamter bei gewohnter, alltäglicher Tätigkeit unter dem Einfluß eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung gerät, sich an dienstlichem Vermögen oder Eigentum zu vergreifen, so etwa bei plötzlich eintretendem Bedarf oder unter dem Einfluß einer Drohung, z.B. durch Gläubiger (Urteil vom 19. Oktober 1993 - BVerwG 1 D 9.93 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.1984 - 1 D 69.83

    Disziplinarrechtliche Relevanz eines Diebstahls aus der Amtskasse eines Kollegen

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1994 - 1 D 63.93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats wird der Zugriff auf dienstlich zugängliche Gelder in seinem disziplinaren Gewicht der Aneignung amtlich anvertrauten Geldes gleichgesetzt (vgl. z.B. Urteil vom 6. Oktober 1993 - BVerwG 1 D 65.92 - s. auch Urteil vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 69.83 - m.w.N.).
  • BVerwG, 09.08.1995 - 1 D 7.95

    Maßstab für die Geringwertigkeit amtlich veruntreuter Gelder - Ausnahmen von der

    In derartigen Fällen wird nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Zugriff auf dienstlich zugängliche Gelder in seinem disziplinaren Gewicht der Aneignung amtlich anvertrauten Geldes jedenfalls dann gleichgestellt, wenn der Beamte billigend in Kauf genommen hat, daß die Kollegen als Verwalter der bestohlenen Kasse für die Fehlbeträge hätten einstehen müssen (vgl. Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 1 D 63.93 -, Urteil vom 13. März 1989 - BVerwG 1 D 53.88 - , Urteil vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 69.83 -).

    Hier kommt erschwerdend hinzu, daß sich der Beamte an Schalterkassen von Kollegen vergriffen hat (vgl. Urteil vom 27. April 1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.09.2000 - 1 D 36.99

    Verhängung einer Ruhegehaltskürzung wegen vorsätzlichem Verstoß gegen die Pflicht

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats wird der Zugriff auf dienstlich zugängliche Gelder in seinem disziplinaren Gewicht der Aneignung dienstlich anvertrauten Geldes gleichgesetzt (vgl. z.B. Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 1 D 63.93 - m.w.N.).

    Wer diese für den geordneten Ablauf des Dienstbetriebs unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 27. April 1994, a.a.O., m.w.N.); einem Ruhestandsbeamten ist gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BDO grundsätzlich das Ruhegehalt abzuerkennen (stRspr, z.B. Urteil vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 1 D 55.96 - <BVerwGE 113, 8 = Buchholz 235 § 12 BDO Nr. 2> m.w.N.).

  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 D 16.96

    Disziplinarmaßnahme der Versetzung in ein niedrigeres Amt - Rechtsfolgen der

    Zwar könnte der Milderungsgrund eines Versagens in einer besonderen Versuchungssituation auch gegeben sein, wenn der Beamte bei gewohnter, alltäglicher Arbeit unter dem Einfluß eines sonstigen, von außen auf seine Willensbildung einwirkenden ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisses in Versuchung geraten wäre, sich an dem am Schiebefenster im Vorraum der Zuschriftsstelle abgelegten Briefbündel zu vergreifen (vgl. dazu z.B. Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 1 D 63.93 - Urteil vom 7. August 1996 - BVerwG 1 D 69.95 -).
  • BVerwG, 08.08.1995 - 1 D 41.93

    Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt dieser Milderungsgrund auch dann in Betracht, wenn ein Beamter bei gewohnter, alltäglicher Tätigkeit unter dem Einfluß eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung gerät, sich an dienstlichem Vermögen oder Eigentum zu vergreifen, so etwa bei plötzlich eintretendem Bedarf oder unter dem Einfluß einer Drohung, z.B. durch Gläubiger (vgl. Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 1 D 63.93 -).
  • BVerwG, 08.10.1996 - 1 D 91.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Bahnbeamten des mittleren Dienstes -

    Eine mildere Bewertung kann danach dann in Betracht kommen, wenn ein Beamter bei gewohnter, alltäglicher Tätigkeit unter dem Einfluß eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung gerät, sich an dienstlichem Vermögen oder Eigentum zu vergreifen, so etwa bei plötzlich eintretendem Bedarf oder unter dem Einfluß einer Drohung, z.B. durch Gläubiger (Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 1 D 63.93 -).
  • BVerwG, 21.07.1998 - 1 D 79.97

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbeamter des einfachen Dienstes -

    In einem derartigen Fall kann eine besondere Versuchungssituation nur dann angenommen werden, wenn sie durch den Einfluß eines von außen auf die Willensbildung einwirkenden Ereignisses hervorgerufen wird, so etwa bei plötzlich eintretendem Bedarf oder unter dem Einfluß einer Drohung, z.B. durch Gläubiger (vgl. Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 1 D 63.93 -).
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